Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 4/22

Tenor

Auf den Antrag des Rechtsanwalts vom 20. Mai 2022 wird der Bescheid des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Q vom 6. April 2022, mit dem ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000,00 € angedroht wurde, aufgehoben.

Die notwendigen Auslagen des Antragstellers werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Wert der Beschwerde wird auf 1.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen