Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 13/23

Tenor

1.       Das Verfahren wird eingestellt.

2.       Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

3.       Die Kosten des Rechtstreits werden dem Kläger auferlegt.

4.       Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

5.       Der Beschluss ist unanfechtbar.


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