Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 38/22

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin einschließlich der Kosten des Beigeladenen.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Klägerin bleibt nachgelassen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.Die Berufung wird zugelassen.Der Streitwert wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.


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