Urteil vom Anwaltsgerichtshof NRW - 2 AGH 4/23

Tenor

1.Auf die Berufung der angeschuldigten Rechtsanwältin wird das Urteil der 3. Kammer des Anwaltsgerichts für die Rechtsanwaltskammer Köln, Aktenzeichen 3 AnwG 7/22, vom 07.12.2022 aufgehoben.

Die angeschuldigte Rechtsanwältin wird freigesprochen.

2.Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der angeschuldigten Rechtsanwältin trägt die Rechtsanwaltskammer Köln.

3.Die Revision wird nicht zugelassen.


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