Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 26/23

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen

    Auslagen der Beklagten.

3. Der Gegenstandswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.


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