Beschluss vom Anwaltsgerichtshof NRW - 1 AGH 3/24

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwenigen Auslagen der Beklagten.3. Der Gegenstandswert wird auf € 50.000 festgesetzt.4. Der Beschluss ist mit seinen Inhalten insgesamt unanfechtbar.


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