Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvE 2/09
Tenor
-
Der Richter Müller ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, weil er in derselben Sache vor seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts als Mitglied der jeweiligen Antragsgegnerin zu 2. mitentscheidend tätig gewesen ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG).
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- BVerfGG § 18 1x