Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 2932/01 E

Tenor

Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1998 vom 3.9.1999 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Einkommensteuer 1998 auf 33.644,54 Euro (65.803 DM) festgesetzt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 92,5 v.H. und der Beklagte zu 7,5 v.H.


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