Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 6580/00 E

Tenor

Die festzusetzende Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr 1998 wird unter Änderung des geänderten Einkommensteuerbescheids 1998 vom 29.1.2001 auf 1.994,04 EUR (=3.900,- DM) herabgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


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