Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 3 K 1950/01 E

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 20.03.2001 und Änderung des Einkommensteuerbescheids 1999 vom 07.04.2000 wird die Einkommensteuer auf 6.473,98 Euro festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens tragen vor Beweisaufnahme der Kläger zu 84,71 v.H. und der Beklagte zu 15,29 v.H.; ab Beweisaufnahme trägt der Beklagte die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang.

Die Revision wird zugelassen.


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