Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 143/04 K

Tenor

Unter Änderung der Körperschaftsteuerbescheide vom 20.07.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.12.2003 wird die Körperschaftsteuer 1998 und 1999 unter Berücksichtigung einer weiteren Rückstellung in Höhe von 15.729 DM zum 31.12.1998 und von 25.898 DM zum 31.12.1999 herabgesetzt. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


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