Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 2686/04 F

Tenor

Der Bescheid vom 12.1.2004 über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30.4.2004 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.


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