Beschluss vom Finanzgericht Düsseldorf - 3 V 1703/07 A(L)

Tenor

Die Vollziehung des Nachforderungsbescheids vom 22.03.2007 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung über den dagegen eingelegten Einspruch ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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