Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 18 K 621/04 F

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Gerichtskosten zur Hälfte als Gesamtschuldner und die Klägerin zu 2) zur Hälfte allein. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen