Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 3682/05 U

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2004 vom 09. 08. 2007 wird die Umsatzsteuer 2004 auf 1.673.952,63 EUR festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.