Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 4486/06 VM

Tenor

Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen bis zum 30.03.2007 die Klägerin zu 40 v. H. und der Beklagte zu 60 v. H. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin allein.


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