Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 1 K 996/07 U

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 2004 vom 1.9.2006 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 14.2.2007 wird die Umsatzsteuer auf ./. 1.706,60 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens fallen der Klägerin zu 7/10 und dem Beklagten zu 3/10 zur Last.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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