Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 3002/09 E

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid für 2005 vom 10.1.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.7.2009 wird mit der Maßgabe abgeändert, dass bei der Versteuerung der Rente des Klägers bei der C Ärzteversorgung ein Prozentsatz für die Öffnungsklausel von 44,35% zugrunde gelegt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 23,96% und dem Beklagten zu 76,04% auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.


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