Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1476/12 VTa,Z,EU

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 20. Dezember 2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. März 2012 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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