Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 2021/12 VTa

Tenor

Die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 21.05.2012 wird aufgehoben. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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