Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Düsseldorf - 16 K 1453/13 Kg

Tenor

Der Aufhebungsbescheid vom 08.02.2013 in der Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 10.04.2013 wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass es für August 2012 bis Oktober 2012 für die Tochter B bei der Kindergeldfestsetzung gegenüber dem Kläger in Höhe von monatlich 184 € bleibt.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Die Revision wird zugelassen.


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