Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 6 K 4087/11 F

Tenor

Der Bescheid auf den 31. Dezember 2002 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer vom 7. Mai 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Oktober 2011 wird dahingehend geändert, dass der festgestellte verbleibende Verlust um 717.700 € erhöht wird. Die Berechnung des festzustellenden Verlustes wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

Die Revision wird zugelassen.


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