Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 14/14 E,F

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 5. Dezember 2013 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.


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