Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 2424/15 Kg,AO

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 27.04.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.07.2015 wird aufgehoben, soweit dieser den Zeitraum Dezember 2012 bis März 2015 betrifft.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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