Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 7 K 123/18 Kg

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 20.10.2017 und der Einspruchsentscheidung vom 19.12.2017 verpflichtet, Kindergeld für die Monate August 2013 bis Juni 2016 festzusetzen.

Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen


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