Gerichtsbescheid vom Finanzgericht Düsseldorf - 15 K 1377/18 Kg

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 25.07.2017 und der Einspruchsentscheidung vom 22.03.2018 verpflichtet, dem Kläger Kindergeld für das Kind A ab 01.02.2016 in gesetzlicher Höhe festzusetzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.


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