Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2024/18 E

Tenor

Der Bescheid über Einkommensteuer für 2017 vom 27.06.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28.06.2018 wird dahingehend geändert, dass außergewöhnliche Belastungen der Klägerin i.H.v. 3.336 € vorbehaltlich der zumutbaren Eigenbelastung berücksichtigt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 80% und der Beklagte zu 20%.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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