Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 3253/17 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 29. September 2017 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. November 2017 wird dahin gehend geändert, dass die Einkommensteuer auf den Betrag festgesetzt wird, der sich bei Ansatz von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Höhe von 5.486 Euro, von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 407.641 Euro, von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum EW-Aktenzeichen 1 in Höhe von 2.518 Euro, von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum EW-Aktenzeichen 2 in Höhe von ./. 511 Euro (Ehemann) und ./. 510 Euro (Ehefrau) sowie sonstigen Einkünften (Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) in Höhe von 10.479 Euro (Ehemann) und 10.479 Euro (Ehefrau) ergibt. Die Ermittlung des festzusetzenden Betrags wird auf den Beklagten übertragen. Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen 33,62 v. H., der Beklagte trägt 66,38 v. H. der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.


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