Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 12 K 1465/23 AO

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens wegen Erteilung von Abrechnungsbescheiden zur Einkommensteuer 2014 bis 2017 tragen die Kläger, die Kosten des Verfahrens wegen Erteilung eines Abrechnungsbescheids zur Umsatzsteuer 2016 trägt der Kläger.


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