Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2321/19 G

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 93 % und der Beklagte zu 7 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits Sicherheitsleistungen in gleicher Höhe leistet.


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