Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 2034/24 E

Tenor

  • 1. Der Beklagte wird verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid 2022 vom 12.07.2024 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.10.2024 dahingehend abzuändern, dass statt eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an der T. S. GmbH ein Verlust hieraus in Höhe von EUR ... steuerlich berücksichtigt wird. Die Berechnung der steuerlichen Auswirkungen wird dem Beklagten auferlegt.

  • 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig.


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