Urteil vom Finanzgericht Köln - 15 K 444/05

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 6.1.2005 und Abänderung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungs-grundlagen 2002 werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb um 4.175.100 € gemin-dert und die Einkünfte auf 77.651 € festgesetzt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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