Urteil vom Finanzgericht Köln - 10 K 6473/03

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 27. Okto-ber 2003 und der Einspruchsentscheidung vom 21. November 2003 verpflich-tet, das Kindergeld für die Kinder L, S und A in gesetzlicher Höhe für die Mo-nate von Oktober 2003 bis Dezember 2004 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläu-fig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leis-tet.

Die Revision wird zugelassen.


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