Urteil vom Finanzgericht Köln - 14 K 4225/06

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 25.09.2006 wird der Einkommensteuer-bescheid für 2003 vom 21.02.2006 dahingehend geändert, dass sonstige Einkünfte nicht mehr angesetzt werden. Die Errechnung des sich danach ergebenden Einkommensteuerbe-trags wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.


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