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EStG § 11

Einkommensteuergesetz

(1) 1Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. 2Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen. 3Der Steuerpflichtige kann Einnahmen, die auf einer Nutzungsüberlassung im Sinne des Absatzes 2 Satz 3 beruhen, insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. 4Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt § 38a Absatz 1 Satz 2 und 3 und § 40 Absatz 3 Satz 2. 5Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt.

(2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. 2Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend. 3Werden Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet, sind sie insgesamt auf den Zeitraum gleichmäßig zu verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. 4Satz 3 ist auf ein Damnum oder Disagio nicht anzuwenden, soweit dieses marktüblich ist. 5§ 42 der Abgabenordnung bleibt unberührt. 6Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§ 4 Absatz 1, § 5) bleiben unberührt.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 6 AZR 47/25
11. Dezember 2025
6 AZR 47/25 11. Dezember 2025
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 2482/24
23. September 2025
26 K 2482/24 23. September 2025
Urteil vom Bundesfinanzhof - VIII R 30/23
17. September 2025
VIII R 30/23 17. September 2025
Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht - 12 K 250/11
26. August 2025
12 K 250/11 26. August 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (7. Kammer) - 7 SLa 65/25
13. August 2025
7 SLa 65/25 13. August 2025
Beschluss vom Bundesfinanzhof - VIII B 17/24
25. Juli 2025
VIII B 17/24 25. Juli 2025
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 2 C 17.24
26. Juni 2025
2 C 17.24 26. Juni 2025
Urteil vom Finanzgericht Düsseldorf - 10 K 245/22 E
8. April 2025
10 K 245/22 E 8. April 2025
Urteil vom Bundessozialgericht - B 2 U 2/23 R
25. März 2025
B 2 U 2/23 R 25. März 2025
Urteil vom Finanzgericht Baden-Württemberg (7. Senat) - 7 K 2401/23
20. März 2025
7 K 2401/23 20. März 2025