Urteil vom Finanzgericht Köln - 14 K 1793/08

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheids vom 24.4.2008 und der Einspruchsentscheidung vom 24.4.2008, soweit diese den Zeitraum November 2005 bis April 2007 und die Ablehnung einer monatlichen Zahlung über 77 € hinaus betreffen, wird die Beklagte verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.