Beschluss vom Finanzgericht Köln - 10 V 2336/11

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2008 vom 20.04.2011 in der Form der Einspruchsentscheidung vom 08.07.2011 sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2008 vom 05.05.2011 werden bis zu einer die Instanz abschließenden Entscheidung von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.


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