Urteil vom Finanzgericht Köln - 5 K 1985/09

Tenor

Unter Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 28.12.2007 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Grunderwerbsteuer auf 11.067.196 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 85 % und der Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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