Urteil vom Finanzgericht Köln - 7 K 25/13

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheides 2012 vom 4.6.2013 wird die Umsatzsteuer 2012 auf -13.827,84 € festgesetzt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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