Urteil vom Finanzgericht Köln - 5 K 256/22

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 31.8.2021 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.1.2022 wird dahin geändert, dass der Klägerin am 11.1.2022 ein Anspruch auf Auszahlung des für ihr Kind Z für die Monate April 2018 bis einschließlich Januar 2021 festgesetzten Kindergeldes in Höhe von 6.801 € zustand.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen