Beschluss vom Finanzgericht Münster - 11 V 6951/02 AO

Tenor

Die Vollziehung des Auskunftsersuchens vom 24. Juni 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2002 wird bis einen Monat nach Bekanntgabe des Urteils im Hauptsacheverfahren oder anderweitiger Erledigung der Klage ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner zur Last.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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