Urteil vom Finanzgericht Münster - 11 K 7343/00 EZ

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 25.10.2000 wird die Eigenheimzulage ab dem Jahre 1998 auf 6.500 DM (=3.323,40 EUR) festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dersel-ben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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