Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 4838/08 E

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 jeweils vom 30.07.2007 und 09.05.2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21.11.2008 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.


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