Urteil vom Finanzgericht Münster - 2 K 3030/11 E,U

Tenor

Die Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 1998 bis 2005 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.07.2011 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 3/5 und der Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.


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