Urteil vom Finanzgericht Münster - 1 K 813/10 E

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2004 und 2005 vom 17.04.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.02.2010 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in den Jahren 2004 und 2005 jeweils um 7.061,43 Euro gemindert wird. Die Steuerberechnung wird dem Beklagten aufgegeben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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