Urteil vom Finanzgericht Münster - 5 K 1768/10 U

Tenor

Der Umsatzsteuerbescheid für 2008 vom 27.01.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.04.2010 und des Änderungsbescheids vom 19.08.2013 wird dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer auf 88.378,05 EUR festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.

Die Revision wird zugelassen.


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