Beschluss vom Finanzgericht Münster - 4 Ko 4071/13 GK

Tenor

Der für die Gerichtskostenrechnung im Verfahren 4 K 3453/13 Kg maßgebliche Gegenstandswert (Streitwert) wird von EUR 1.500 auf EUR 272,87 herabgesetzt.


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Referenzen

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