Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 2748/12 E

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2010 vom 30.12.2011 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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