Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 3044/14 E

Tenor

Die Einkommensteueränderungsbescheide 2009 vom 28.03.2014 und vom 15.05.2014 sowie die Einspruchsentscheidung vom 25.08.2014 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.


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