Urteil vom Finanzgericht Münster - 7 K 3675/13 E,G,U

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für 2007 bis 2009 und die Umsatzsteuerbescheide für 2007 und 2008 vom 13.7.2011 sowie die im Juli 2011 erlassenen Gewerbesteuermessbescheide für 2007 bis 2009, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.10.2013, werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.


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